Ein lukrativer Nebenjob

Das Amt eines Bundestagsabgeordneten scheint den einen oder anderen Mandatsträger wohl nicht zur Gänze auszufüllen. Oder wie lässt es sich erklären, dass ein Mann wie Peer Steinbrück innerhalb von drei Jahren über 70 Vorträge halten konnte, für die er mindestens 7.000 Euro – pro Vortrag wohlgemerkt – erhalten hat? Grob überschlagen reden wir damit (vor Steuern) über diesbezügliche Einnahmen von ca. 500.000 Euro. Mindestens! Denn die Pflicht zur Offenlegung von Nebentätigkeiten der Abgeordneten kennt nur Stufen. Steinbrück liegt i.d.R. in Stufe 3. Das bedeutet, er erhält bzw. erhielt für diese Vorträge jeweils mehr als 7.000 Euro, was wiederum bedeutet, dass es das ein oder andere Mal es auch ein paar Euro mehr gewesen sein könnten.

Nein, ich möchte an dieser Stelle keine scheinheilige Debatte in Gang setzen. Abgeordnete sollen unabhängig sein – auch in finanzieller Hinsicht. Ein Mitglied des Deutschen Bundestags soll meinetwegen gerne Geld nebenbei verdienen. Sei es über Vorträge, als Rechtsanwalt oder was auch immer. Aber kann man bei derartigen Summen überhaupt noch von einer Nebentätigkeit sprechen? Zum Vergleich: Die zu versteuernden Abgeordnetenentschädigungen, auch als „Diäten“ bekannt, liegen zurzeit bei etwa 100.000 Euro pro Jahr. Setzen wir diese einmal ins Verhältnis, so übersteigen die „Nebeneinnahmen“ Steinbrücks die Einkünfte aus seiner Abgeordnetentätigkeit um den Faktor 5 – mindestens!

Steinbrück ist natürlich nicht der erste Abgeordnete, der Abseits des Bundestages ordentlich Kasse macht. Aber er ist nun einmal auch Kanzlerkandidat der SPD. Und für hohe Ämter in unserem Lande gelten eben andere Maßstäbe. Okay, vielleicht gebe ich ihm auch Unrecht. Wohlmöglich hat er auch einen großen Teil seiner Nebeneinnahmen für wohltätige Zwecke gespendet. Aber solange er an dieser Stelle blockt, solange wird ein unangenehmer Beigeschmack verbleiben. Für seine politischen Gegner ein gefundenes Fressen!

So ganz erschließt es sich mir nicht, warum er seine Nebeneinnahmen nicht ein wenig detaillierter der Öffentlichkeit präsentiert. Seine Ehefrau als Argument vorzuschieben erscheint mir doch ein bisschen zu billig. Denn seine Einkünfte kann er sicherlich auch ohne Veröffentlichung seiner Steuererklärung darlegen. Mit seinem jetzigen fast schon trotzigen Verhalten schadet er hingegen vor allem sich selbst und damit auch indirekt seiner Partei.

Meta & weitersagen

Dieser Beitrag wurde verfasst von , abgelegt unter Notizblock, , und am Mittwoch, 3. Oktober 2012, um 12:31 Uhr, veröffentlicht. Über den RSS-Kommentar-Feed kannst Du über eingehende Kommentare auf dem Laufenden gehalten werden. Du kannst auch selbst einen Kommentar hinterlassen, den Artikel per E-Mail versenden sowie den Beitrag mit anderen Nutzern bei Twitter, Identi.ca, Facebook, Google+, XING oder in weiteren Netzwerken teilen.