Direkte Demokratie – aber wie?
Hin und wieder werden sie gefordert. Meistens sind Oppositionsparteien dabei an vorderster Front. So verwundert es auch nicht, dass der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel derzeit am lautesten schreit. Mehr direkte Beteiligungen durch den Bürger sollen es bitte schön sein. Am besten direkt auch auf Bundesebene. Dieses Mal sind die massiven Proteste rund um das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart21 der ausschlaggebende Punkt. Der Teil-Stopp der Hamburger Schulreform sowie die Einführung des Rauchverbotes in bayerischen Gaststätten, Diskotheken und Kneipen scheinen zu motivieren. Doch pauschale Forderungen alleine reichen nicht aus. Ein Volks- oder Bürgerentscheid kann nicht einfach nach beliebigem Gusto angesetzt werden. Hierzu müssten zunächst einmal rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Für Stuttgart21 stellt sich sogar die Frage, wo man überhaupt abstimmen sollte. Nur in Stuttgart? Auch im Umland? Oder gar in ganz Baden-Württemberg? Ob es wirklich einen Bürger am Bodensee interessiert, was in der entfernten Landeshauptstadt vor sich geht? Schwer vorstellbar…
Die rechtlichen Hürden
Dabei sind die rechtlichen Hürden, eine weitgehende Volksgesetzgebung voranzutreiben, in den Bundesländern selbst noch vergleichsweise gering. Jedes Bundesland kann diese nach eigener Vorstellung gestalten. Aus diesem Grund sind die Hürden von Land zu Land auch unterschiedlich „bürgerfreundlich“ ausgeprägt. Für den Bund ist die Lage da schon etwas schwieriger. Bisher sieht man länderübergreifende Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung von Bundesländern vor. Eine Ausweitung direktdemokratischer Entscheidungen auf andere Themen- und Sachgebiete erfordert nach gängiger Ansicht der meisten Verfassungsrechtler eine Änderung des Grundgesetzes. Dazu wäre ein Beschluss von Bundestag und Bundesrat erforderlich – mit 2/3-Mehrheit. Diese Hürde scheint momentan jedoch unüberwindbar, da CDU und CSU nahezu geschlossen dagegen stimmen würden. Sollte der unwahrscheinliche Fall einer parteiübergreifenden Einigung doch zu Stande kommen, so würde man sich wohl höchstens auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. Dieser würde wohl eher bürgerunfreundlich ausfallen, indem man hohe Quoten für die Einholung der Unterschriften sowie der Mindestzustimmung bei einer Abstimmung festlegt. Möglicherweise würde man auch „interessante“ Themen wie Außen- und Verteidigungspolitik (Stichwort Afghanistan) oder Europa (Stichwort EU-Rettungsschirm) von vorneherein ausklammern.
Und nun? Abwarten…
Eigentlich ist jede Diskussion müßig, die sich mit bundesweiten Volksentscheiden auseinandersetzt. Eine Grundgesetzänderung ist zurzeit nicht realistisch. Insofern bleibt uns nur die Spekulation, ob sich in einigen Jahren entsprechende Mehrheiten finden werden. Vielleicht liegt ein erster Schritt darin, dass man den Bundespräsidenten endlich direkt vom Volk wählen lässt. Mahnende Vergleiche mit der Reichspräsidentenwahl in der Weimarer Republik sind absurd. Es gibt nur sehr wenige rationale Argumente, die gegen eine Volkswahl unseres Staatsoberhauptes sprechen. Umso mehr spricht gegen das jetzige Wahlprozedere. Ach ja, wer wählt ihn nochmal? Wer sich im Bekanntenkreis einmal umhört, der wird nicht viele richtige Antworten dazu hören. Bundestag? Bundesrat? Beide zusammen? Die Wenigen, die richtigerweise die Bundesversammlung nennen, kommen aber in Erklärungsnot, sobald sie deren Zusammensetzung erläutern möchten.
Verschiedene Modelle
Wie dann letztendlich ein echtes und gutes direktdemokratisches Modell im Bund aussehen könnte, ist diskutabel. Neben der klassischen Variante über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sind sicherlich auch alternative Denkweisen gefragt. Die Idee eines aufschiebenden Vetos durch den Bundespräsidenten habe ich hier schon einmal genannt. Unser Parlament (Bundestag und ggf. Bundesrat) könnte diesen Einspruch mit einer 2/3-Mehrheit zurückweisen. Anderenfalls wird automatisch ein Volksentscheid angesetzt. Etwas unorthodox aber sicherlich ebenso denkbar: Es werden bei zu definierenden Sachthemen unverbindliche Volksbefragungen durchgeführt. Regierung und Parlament wären nicht verpflichtet, das Votum der Bürger zu berücksichtigen. Diesem in allen Fällen entgegen zu arbeiten können sich Politiker aber auch nicht dauerhaft erlauben. Insofern wären Volksbefragungen eine Art Volksentscheid „light“ oder auch „Warmlaufen“, bis eine Grundgesetzänderung durchsetzbar ist. Nicht die ideale Lösung – aber besser als Nichts!






