Die Angst vor dem (braunen) Buch
Es mutet schon lächerlich, ja geradezu absurd an, wie der Freistaat Bayern seit Jahrzehnten nichts unversucht lässt, den Nachdruck von Adolf Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“ zu unterbinden. So auch in diesen Tagen, indem man per einstweiliger Verfügung erfolgreich die Veröffentlichung kommentierter Auszüge in der Zeitschrift „Zeitungszeugen“ unterbinden konnte. Warum die bayerische Obrigkeit überhaupt dazu in der Lage ist? Ganz einfach – Hitler war zuletzt mit Wohnsitz in München gemeldet. Nach seinem Suizid im April 1945 wurden seine Vermögenswerte, wozu auch die Rechte an „Mein Kampf“ gehören, auf den bayerischen Staat übertragen.
„Mein Kampf“ – ein Bestseller?
Gut, jetzt könnte man anmerken: Wen interessiert es? Ich persönlich habe (trotz starkem Geschichtsinteresse) „Mein Kampf“ nie vollständig gelesen und würde wohl auch nicht schnurstracks den Buchladen meines Vertrauens aufsuchen, um mir ein Exemplar zu besorgen. So wie mir geht es wohl auch den meisten meiner Landsleute. Es wird wohl kaum eine Art „Führer-Hype“ entstehen, nur weil Hitlers Hasstriaden nun im Original nachgelesen werden können. Welche Neuigkeiten sollen denn zu erwarten sein? Dass Hitler Antisemit war? Dass er „Lebensraum im Osten“ erobern wollte? Dass er die „arische Rasse“ als allen anderen überlegen ansah? Liebe Leute! Die meisten Aspekte des Dritten Reichs dürften dank zahlreicher Guido-Knopp-Reihen der großen Masse durchaus geläufig sein. Ich kann wohl guten Gewissens behaupten, dass es über kaum ein Thema so viele Bücher, geisteswissenschaftliche Betrachtungen oder TV-Dokumentationen gibt, wie über Hitler bzw. die Zeit des Nationalsozialismus. Die Veröffentlichung von „Mein Kampf“ wäre wohl allenfalls eine weitere Publikation, über deren Inhalt sowieso das Meiste bereits bekannt ist. Abdrücke zu verhindern führt in meinen Augen sogar eher zum Gegenteil – nämlich der Mystifizierung einer Person, die wohl für alle Zeiten unübertreffbar als größter Verbrecher aller Zeiten in die Weltgeschichte eingegangen ist. Verbotenes war schließlich schon immer interessant.
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Übrigens: In drei Jahren wird sich auch der bajuwarische Freistaat nicht mehr wehren können. Denn 70 Jahre nach dem Tod des Autors erlischt automatisch das Urheberrecht – und somit auch das Recht Bayerns, die (Neu-)Auflage des Buches zu verhindern. Spätestens dann kann mit legalen Nachdrucken (und nicht mehr nur mit Auszügen) gerechnet werden. Ach ja, wer sich bereits zuvor Hitlers geistige Ergüsse zu Gemüte führen möchte, der muss prinzipiell nur wissen, wie man eine handelsübliche Suchmaschine im Internet bedient. Ich habe keine Minute gebraucht, um eine Online-Version von „Mein Kampf“ zu finden, die sich ohne Mühe als PDF-Datei abspeichern lässt.






