Bundestagswahlrecht: „Reförmchen“ statt Reform

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) ist eindeutig: Das geltende Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Der Effekt des negativen Stimmgewichts wurde auch durch das neue Gesetz der schwarz-gelben Regierung nicht zur Gänze eliminiert. Dem nicht genug stehen auch die Überhangmandate grundsätzlich auf dem Prüfstand. Circa 15 davon sehen die Karlsruher Richter noch als vereinbar mit dem Grundgesetz an – mehr nicht! Somit herrscht auch an dieser Stelle Handlungsbedarf, da beim letzten Urnengang 2009 ganze 24 Mandate auf diese Weise zu Stande kamen – allesamt zu Gunsten der Unionsparteien. Alles in allem also ein Schlag ins Gesicht unserer Parlamentarier. Sowohl für die regierende Koalition als auch für die Oppositionsparteien. Denn egal wie die Reformvorschläge auch aussahen bzw. aussehen – eines haben sie gemeinsam: Jede Partei versucht für sich selbst die größtmöglichen Vorteile zu generieren. Wer von Überhangmandaten profitiert, der möchte diese bewahren. Wer dadurch einen Nachteil erfährt, der fordert Ausgleichsitze, um die Anzahl der eigenen Abgeordneten zu erhöhen. Ehrliche Reformvorschläge? Bislang Fehlanzeige!

Überhangmandate: Ein logisches Übel – nach geltendem Recht

Um zu verstehen, warum diese Diskussion aktuell überhaupt geführt wird, muss ein Blick in das geltende Bundestagswahlrecht geworfen werden. Denn die Entstehung dieser Überhangmandate ist geradezu logisch. Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Direktmandate (via Erststimme) als ihr insgesamt an Sitzen über die Zweitstimme zustehen, so kommen zusätzliche Mandate zu Stande. Ein Beispiel: Die CSU gewann bei der Bundestagswahl 2009 in Bayern – über die Erststimme – alle (!) 45 Direktmandate in den Wahlkreisen. Allerdings erzielte sie zugleich ein vergleichsweise mageres Zweitstimmenergebnis von unter 43%. Gemäß diesem hätten der CSU insgesamt „nur“ 42 Sitze zugestanden. Die Direktmandate haben gegenüber den Listenmandaten jedoch Vorrang. Aus diesem Grund rückte kein einziger Kandidat über die Landesliste in den Bundestag. Die Differenz zu den 45 direkten Sitzen betrug drei (Überhang)-Mandate, die sie „behalten“ durfte, da Direktmandate nicht verfallen bzw. verrechnet werden. Ein Effekt, der übrigens durch Wahlabsprachen zwischen großen und kleinen Parteien noch verstärkt werden könnte. In der Theorie (zugegebenermaßen ein Extremfall) könnte sich die Anzahl der Abgeordneten durch Überhangmandate um die Anzahl der Wahlkreise (=299) erhöhen. Konsequent wäre jetzt wohl ein Wahlrecht, welches Überhangmandate vollständig eliminiert. Eigentlich…

Alle werden zufrieden sein

Man könnte tatsächlich annehmen, dass das BVG-Urteil unsere Abgeordneten wachgerüttelt hat und nun ein großer überparteilicher „Wurf“ zu Stande kommt. Doch wir sollten uns nicht zu früh freuen. Eindeutige und zugleich vollständig verfassungsfeste Möglichkeiten, wie etwa ein Graben- oder ein reines Verhältniswahlrecht, werden nicht zu Debatte stehen. Auch die Erhöhung der Einflussnahme durch den Bürger via Kumulieren bzw. Panaschieren wird wohl ausbleiben. Wahrscheinlich ist eher folgendes Szenario: Regierung und Opposition werden sich weitestgehend verständigen. Überhangmandate werden nicht abgeschafft sondern möglichst verringert – auf ein Maß, mit dem das BVG leben kann. Wenn sie auftreten, wird man sie ausgleichen. Das kommt der Union entgegen, die ihre zusätzlichen Mandate behalten darf. Alle anderen Parteien, mit geringeren Aussichten auf überhängende Sitze, werden ebenso nicken, da sie zusätzliche Mandate erhalten werden. In der Folge wird der Bundestag weiter aufgebläht, als es durch Überhangmandate eh schon der Fall ist. Hätte man eine solche Regelung schon 2009 angewendet, so würden sich insgesamt fast 650 Abgeordnete die Ehre geben. Eine Reform ist dies nicht. Es kommt eher dem Festschreiben bestehender Verhältnisse gleich. Doch mehr ist unseren Politikern in dieser Frage leider nicht zuzutrauen.

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Dieser Beitrag wurde verfasst von , abgelegt unter Standpunkt, , , , und am Montag, 30. Juli 2012, um 19:06 Uhr, veröffentlicht. Über den RSS-Kommentar-Feed kannst Du über eingehende Kommentare auf dem Laufenden gehalten werden. Du kannst auch selbst einen Kommentar hinterlassen, den Artikel per E-Mail versenden sowie den Beitrag mit anderen Nutzern bei Twitter, Identi.ca, Facebook, Google+, XING oder in weiteren Netzwerken teilen.